Bebauungsplan „Mischgebiet BRK Rettungswache“ mit integriertem Grünordnungsplan in Ruhpolding
Bauherr: | Gemeinde Ruhpolding |
Ort / Region: | Landkreis Traunstein |
Fläche: | 8.220 m² |
Fertigstellung: | 2021 |
Die Gemeinde Ruhpolding benötigt dringend einen neuen Standort für die BRK Rettungswache. Diese soll im Ortsteil Schwaig an der Seehauser Straße zusammen mit ergänzender Wohnnutzung errichtet werden. Der Bebauungsplan sichert die planungsrechtlichen Voraussetzungen der Mischnutzung.
Im südlichen Grenzbereich des Planungsgebiets befinden sich naturnahe Hecken- und Feldgehölzstrukturen. Mit der Umsetzung des geplanten Vorhabens ist die Rodung einer Teilfläche des vorhandenen Gehölzbestands verbunden. Aus diesem Grund wurde ein Antrag auf eine naturschutzrechtliche Befreiung von Verboten nach Art. 16 BayNatSchG gestellt. In die Planung wurde eine Ersatzpflanzung von Feldgehölzstrukturen als Ausgleich integriert.
Teilflächen des vorhandenen Grünlands wurden im Rahmen einer Vegetationskartierung durch einen Fachgutachter als arten- und strukturarmes Dauergrünland erfasst und stehen als Biotope mit besonderer Bedeutung unter gesetzlichem Schutz. Zur Umsetzung der Planung wurde ein Antrag auf Befreiung von Verboten nach § 30 BNatSchG und Art. 23 BayNatSchG gestellt. In die Planung wurde als Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahme eine Entwicklung von arten- und strukturreichem Extensivgrünland mäßig trockener bis feuchter Ausprägung durch Mähgutübertragung integriert. Weitere erforderliche Ausgleichsflächen werden als extensive Streuobstwiese am südlichen Ortsrand von Niedervachenau im unmittelbaren Umfeld des Planungsgebiets nachgewiesen.
Leistungsbild:
- Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan, einschl. Umweltprüfung und Umweltbericht
- Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung gem. Leitfaden 2003
- Antrag auf Erteilung einer naturschutzrechtlichen Befreiung bzw. Ausnahme von Verboten nach Art. 16 BayNatSchG
- Antrag auf Erteilung einer naturschutzrechtlichen Befreiung bzw. Ausnahme von Verboten nach § 30 BNatSchG und Art. 23 BayNatSchG
- Planung und Umsetzung der erforderlichen Ausgleichsflächen und -maßnahmen
- Koordinierung der Fachgutachter